Partnership International e.V. - PI-Stipendien 2. Halbjahr 2019/2020 (ab Januar 2020)

  • PI-Stipendien für den Schüleraustausch


    Stipendien Schüleraustausch: Du möchtest ein neues Land und eine neue Kultur kennenlernen, eine High School besuchen und in einer Gastfamilie leben? Dann bewirb Dich doch einfach für unser PI-Stipendium! Mit unserem Stipendienprogramm hast Du die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für das Wahrwerden deines Traums vom Schüleraustausch zu erhalten.


    Wir vergeben zwei Stipendien zu je 2.500 Euro für unsere Schüleraustauschprogramme nach England, Irland, Kanada und in die USA. Der Start in Deinen Schüleraustausch beginnt im Januar 2020. Du kannst deinen Austausch für drei oder fünf Monate in deinem Wunschland verbringen.

    Voraussetzungen für Stipendien


    Wir suchen für unsere PI-Stipendien Schüler, die vom Schüleraustausch und von ihrem Wunschland besonders begeistert sind. Du kannst Dich bewerben, wenn:

    • Du bei Ausreise zwischen 14 und 18 Jahre alt bist
    • Du vom Austausch begeistert bist
    • Du dazu bereit bist, regelmäßig Fotos und Texte für unsere Internetseite zur Verfügung zu stellen


    Bewerbung

    • Bewirb Dich bis spätestens 15. August 2019 mit unserem Online-Bewerbungsformular
    • Gib bitte das Stichwort „PI-Stipendien 2.Halbjahr“ an
    • Sende uns Deine letzten drei Versetzungszeugnisse zu
    • Wir senden Dir Deine Stipendienunterlagen zu

    Wir nehmen auch gerne Bewerbungen von Schülern aus Österreich und der Schweiz an.


    Das Auswahlverfahren für die PI-Stipendien


    Nachdem Du Dich online mit unserer Kurzbewerbung für die PI-Stipendien beworben hast, startet das dreiteilige Auswahlverfahren:

    • Dein Kennenlerngespräch
    • Schriftliche Bewerbungsunterlage für das Stipendium
    • Dein Kreativbeitrag für das Stipendium


    Es gibt auch die Möglichkeit, sich zusätzlich Unterstützung durch das Auslands-BAföG für Schüler zu holen. Das Auslands-BAföG kann jeder Schüler beantragen, der für einen Schulaufenthalt in ein anderes Land gehen will. Die Fördersumme richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und muss nicht zurückgezahlt werden.