Schülerinnen und Schüler, die bestimmte schulische Voraussetzungen erfüllen, erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung. Der Höchstsatz der Förderung orientiert sich an den Lehrerpersonalkosten, die anfielen, wenn die Schülerin oder der Schüler am Unterricht in einer staatlichen Schule teilnehmen würden und liegt bei circa 2.500 Euro für ein Schulhalbjahr bzw. bei circa 5.000 Euro pro Schuljahr. Die Höhe der Förderung wird auf der Grundlage des Einkommens der Eltern der Antragsteller ermittelt und anteilsmäßig bis zu einem monatlichen Einkommen der Eltern von 4.000 Euro erteilt. Vom erzielten Einkommen sind für jedes zum Haushalt gehörende Familienmitglied 435 Euro abziehbar.
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