Foerderung nach dem BAfoeG

  • Die Ausbildungsförderung für einen Auslandsschulbesuch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe der Förderung wird nach einem komplizierten Schlüssel errechnet, bei dem das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle spielt.


    Grundlage ist in aller Regel die Summe der positiven Einkünfte laut dem Einkommensteuergesetz. Herangezogen wird hierbei der
    Lohn- oder Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Hinzu kommen Lohnersatzleistungen sowie das Kindergeld.


    Davon abgezogen werden Einkommensteuer, Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Außerdem werden pauschal festgesetzte Beträge für die soziale Sicherung sowie weitere persönliche und ausbildungsbezogene Freibeträge abgesetzt.


    Nach dem Ausfüllen von einigen Metern Papier kannst du mit maximal 465 Euro monatlich sowie einem zusätzlichen Reisekostenzuschlag in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Beim Auslandsbafög handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nachdem, wohin die Reise führen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden
    Bedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


    - Du musst deinen ständigen Wohnsitz im Inland haben, also dich nicht nur zu Ausbildungszwecken hier befinden.


    - Wird im Inland eine Schule mit 13 Schuljahren besucht, kann ein High-School-Besuch in der 11. Jahrgangsstufe gefördert werden.


    - In den Bundesländern mit 12 Schuljahren kann ein High-School-Besuch in der 10. Jahrgangsstufe gefördert werden. Eine Förderung nach Abschluss
    der zehnten Klasse ist hier nicht möglich.


    - Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen.


    - Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, die dich befähigen, dich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Diesen
    Nachweis kannst du durch eine Bestätigung deiner deutschen Schule erbringen.


    - Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten.


    Weitere Informationen zum BAföG erhältst du im Internet auf http://www.auslandsbafoeg.de bzw. http://www.bafoeg.bmbf.de .
    Da für jedes Gastland spezielle Richtlinien gelten, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ämtern.


    Quelle:
    Thomas Terbeck: Handbuch Fernweh. Der Ratgeber zum Schüleraustausch . 10. Auflage 2011

  • Die Ausbildungsförderung für einen Auslandsschulbesuch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Die Höhe der Förderung wird nach einem komplizierten Schlüssel errechnet, bei dem das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle spielt.


    Grundlage ist in aller Regel die Summe der positiven Einkünfte laut dem Einkommensteuergesetz.


    Herangezogen wird hierbei der Lohn- oder Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Hinzu kommen Lohnersatzleistungen sowie das Kindergeld. Davon abgezogen werden Einkommensteuer, Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Außerdem werden pauschal festgesetzte Beträge für die soziale Sicherung sowie weitere persönliche und ausbildungsbezogene Freibeträge abgesetzt.


    Nach dem Ausfüllen von einigen Metern Papier kannst du mit maximal 465 Euro monatlich sowie einem zusätzlichen Reisekostenzuschlag in Höhe von bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Beim Auslandsbafög handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nachdem, wohin die Reise führen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


    - Du musst deinen ständigen Wohnsitz im Inland haben, also dich nicht nur zu Ausbildungszwecken hier befinden.


    - Wird im Inland eine Schule mit 13 Schuljahren besucht, kann ein High-School-Besuch in der 11. Jahrgangsstufe gefördert werden.


    - In den Bundesländern mit 12 Schuljahren kann ein High-School-Besuch in der 10. Jahrgangsstufe gefördert werden. Eine Förderung nach Abschluss
    der zehnten Klasse ist hier nicht möglich.


    - Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten musst du deine Schulausbildung an einem inländischen Gymnasium fortsetzen.


    - Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, die dich befähigen, dich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen.
    Diesen Nachweis kannst du durch eine Bestätigung deiner deutschen Schule erbringen.


    - Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten.


    Weitere Informationen zum BAföG erhältst du im Internet auf http://www.auslandsbafoeg.de bzw. [url]www.bafoeg.bmbf.de[/url] .
    Da für jedes Gastland spezielle Richtlinien gelten, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den zuständigen Ämtern.


    Quelle:
    Thomas Terbeck: Handbuch Fernweh. Der Ratgeber zum Schüleraustausch . 10. Auflage 2011