Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ist ein zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA vereinbartes Jugendaustauschprogramm. 1983, auf dem Höhepunkt der „neuen“ Friedensbewegung, wurde das PPP von den beiden Häusern aus Furcht vor zunehmendem Antiamerikanismus beschlossen. Dieser hatte nicht zuletzt im NATO-Doppelbeschluss seine Wurzeln, der die Stationierung von atomar bestückten, amerikanischen Perhing II-Raketen in Europa ermöglichte.
Das Programm sieht einen einjährigen Aufenthalt von jungen Deutschen und jungen Amerikanern im jeweiligen Gastland vor, mit dem Ziel, den Jugendlichen die Bedeutung der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu vermitteln.
Stipendien
Im Rahmen eines Stipendiums werden vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA die Flug- und sonstige Reisekosten, die Programmkosten, die Versicherungskosten und die Kosten für das Vorbereitungsseminar übernommen. Nicht übernommen werden das Taschengeld und die Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen.
Teilnahmevoraussetzungen
An dem Programm können Schülerinnen und Schüler mit mindestens befriedigenden Leistungen teilnehmen, die ihren ersten Wohnsitz zum Datum des Anmeldeschlusses in der Bundesrepublik Deutschland haben, kein Kind oder Pflegekind eines/einer Bundestagsabgeordneten sind und keine ausschließlich amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen sowie zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind.
Bewerbung
Das Faltblatt des PPP inklusive Bewerbungskarte kann im Internet herunter geladen werden. Die ausgefüllte Bewerbungskarte muss dann bis spätestens Anfang September an die zuständige Austauschorganisation zurückgeschickt werden. Nähere Infos zur Zuständigkeit der Organisationen sowie die aktuellen Fristen und Daten finden sich unter www.bundestag.de/ppp.
Chancen
„Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber/innen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den Bewerber/innen werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet. Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerber/innen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten.“
Es werden rund 360 Stipendien vergeben, 285 für Schüler/innen und 75 für junge Berufstätige. Die Zahl der jährlich eingehenden Bewerbungskarten liegt bei rund 10.000. Circa 5.000 Schüler/innen geben schließlich eine vollständige Bewerbung ab. Damit bewerben sich durchschnittlich circa 17 Schüler/innen auf einen Programmplatz, wobei die Zahl der Bewerber in den einzelnen Wahlkreisen stark variiert.
Kontakt
Deutscher Bundestag - Referat WI 4 – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin – http://www.bundestag.de/ppp
Quelle
Handbuch Fernweh. Der Ratgeber zum Schüleraustausch